KFW Förderung

Nachweis für die KfW


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, ist die größte nationale Förderbank weltweit. Auch beim qualitativen Bauen spielt sie als Förderer eine große Rolle.

 

Die Technischen Mindestanforderungen für ein KfW-Effizienzhaus (Gültig ab 17.04.2018) sind in der Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen festgelegt: "Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Anlage 4 EnEV bestehen nicht, sofern keine Lüftungsanlage eingebaut wird und kein reduzierter Luftwechsel im Effizienzhausnachweis angesetzt wird. Die Luftdichtheit der Gebäudehülle eines KfW-Effizienzhauses muss jedoch messtechnisch bestimmt werden. Sofern eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut wird, ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle nach Anlage 4 EnEV messtechnisch nachzuweisen."

 

Handelt es sich bei dem Bau- oder Sanierungsobjekt um ein KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten, sind die Vorgaben etwas anders: "Die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 werden erfüllt, wenn die nachfolgend genannten baulichen und anlagentechnischen Anforderungen (Referenzwerte) umgesetzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer Nachweis für das KfW Effizienzhaus 55 nicht erforderlich.

 

Folgende Anforderungen an die jeweiligen einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle müssen eingehalten werden. Die Bauteilanforderungen an die einzelnen Bauteile der thermischen Gebäudehülle sind über die gesamte Fläche des jeweiligen Bauteils einzuhalten. Die Anforderungen an die Ausführung von Wärmebrücken sowie an die Luftdichtheit der Gebäudehülle müssen eingehalten werden.

Luftdichtheit der Gebäudehülle: n50 ≤ 1,5 h-1 beziehungsweise q50 ≤ 2,5 h-1"

 

Förderung des BlowerDoors-Tests durch die KFW

Was heißt das genau? Erreicht ein Neubau oder ein Sanierungs-Objekt den Status eines KfW-Effizienzhauses, gibt es für den Eigentümer Grund zur Freude: das geplante Gebäude wird einen hervorragenden Standard haben und die KfW fördert das Projekt mit durchaus mehreren tausend Euro. 

 

Wichtig ist aber, dass sobald das geplante Gebäude ein KfW-Effizienzhaus ist, ein BlowerDoor-Test zur Überprüfung der Luftdichtigkeit der Gebäudehülle zwingend vorgeschrieben ist. Ob lediglich die Messung durchgeführt werden muss, oder bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen, kommt auf die Art des Gebäudes, der Lüftungsanlage etc. an. Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. in der Liste der Technischen FAQ der KfW, Seite 38. Beim Großteil der KfW Effizienzhäuser wird allerdings nicht nur die Luftdichtheit der Gebäudehülle zu messen sein, sondern zusätzlich müssen meistens auch die nach EnEV oder Passivhausrichtlinie geltenden Grenzwerte nachgewiesen werden.

 

Im Vergleich mit der Förderungssumme erscheinen die Kosten für eine BlowerDoor-Messung übrigens eher gering. Außerdem ist die BlowerDoor-Messung für den Gebäude-Eigentümer nicht nur relevant um die Fördermittel zu erhalten, sondern er profitiert durchaus zusätzlich von dem Test: mit der Luftdichtheitsmessung erhält er eine zertifizierte Überprüfung und damit eine Qualitätssicherung seines Eigentums. Denn so können Bauschäden und Schimmel vermieden werden und die Energiekosten möglichst  gering gehalten werden.

 

Weitere Details erhalten Sie natürlich auch direkt bei der KfW.