Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird mittels Differenzdruck-Messverfahrens gemessen. Um dieses durchzuführen, wird in eine Fenster- oder Türöffnung ein Ventilator eingebaut, meistens mit Hilfe einer Plane oder einem anpassungsfähigen Rahmen. Ziel ist es, zwischen dem Gebäudeinnern und der Außenluft eine Druckdifferenz zu erzeugen, je nach Drehrichtung des Ventilators in Form eines über- oder Unterdruckes.
Um die Druckdifferenz kontinuierlich aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, dass der Ventilator laufend eine bestimmte Luftmenge fördert, diese ist abhängig von den Leckagen (Undichtigkeiten) in der Gebäudehülle.
Der ermittelte Leckagestrom kann zu unterschiedlichen Bezugsgrößen, bspw. das Innenvolumen, ins Verhältnis gesetzt werden. Daraus ergeben sich sogenannte Kenngrößen, z.B. die Luftwechselrate bei 50 pa, werden mit den genormten Grenzwerten der DIN 4108-7 oder der DIN aus der Energiesparverodnung (EnEV) verglichen.
Der Ablauf einer Messung ist in der DIN EN 13829 klar geregelt. Auch wenn ein Dichtheitsnachweis im Rahmen der EnEV durchgeführt wird, basiert er auf der DIN EN 13829.
Für den Leckagestrom, der mit der Luftdichtheitsmessung bestimmt wurde, werden als Bezugsgröße das Innenvolumen, die Hüllfläche und die Nettogrundfläche herangezogen.
Abhängig von der Bezugsgröße ergeben sie die Kennwerte n₅₀, q₅₀ und w₅₀. Dabei gibt der Index 50 die Druckdifferenz bei der der Leckagestrom ermittelt wurde an, 50 Pa. In der DIN EN 13829 sind die Definitionen für Bezugsgrößen und Kennwerte aufgeführt.
Um den undichten Stellen (Leckagen) auf die Spur zu kommen und Ihr Gebäude bis ins Detail zu prüfen, gibt es drei verschiedene Möglichkeiten. Die Qualitätsprüfung kann mittels Thermo-Anemometer, durch die Benutzung eines Nebelgenerators oder durch Thermografie erfolgen.
In der Regel wird mit einem Thermo-Anemometer (=Luftströmungsmessgerät) gearbeitet. Während im Gebäudeinneren durch
die BlowerDoor-Ventilatoren ein Unterdruck aufgebaut ist, werden bei einem Gebäuderundgang mit Hilfe des Anemometers die üblichen Schwachstellen eines Gebäudes begutachtet.
Das Anemometer misst die Luftströmung, die währenddessen durch die entdeckte undichte Stelle nach innen zieht.
Eine weitere Form der Leckagensuche ist die Benutzung eines Nebelgenerators. Hierfür wird im Gebäudeinnern ein
Überdruck erzeugt.
Das heißt, das BlowerDoor-Gebläse zieht kontinuierlich Luft ins Gebäudeinnere. Mit dem Generator wird ein künstlich erzeugter, gesundheitlich vollkommen
unbedenklicher Nebel im Gebäude produziert, der dann durch den Überdruck an den undichten Stellen nach außen entweicht und dort sichtbar wird.
Die anschaulichste Form der Leckagensuche bietet die Thermografie.
Gerade bei Gebäuden, mit einer hohen Deckenhöhe, ist dies eine sehr geeignete Methode, da die Leckagenortung hier auch ohne Gerüst oder Leiter möglich
ist.
Mit der Thermografiekamera wird die sensorisch aufgenommene Wärmestrahlung in ein Wärmebild umgewandelt. Dieses Wärmebild (=Thermogramm) zeigt uns dann visuell die
Temperaturverteilung an der zu untersuchenden Gebäudefläche. Anhand der auffälligen Farben werden die nachzubessernden Stellen hiermit eindeutig erkennbar.
Bereits minimale Undichtigkeiten können das Wohnklima stören und die Energiekosten deutlich erhöhen.
Schon kleinste Lücken in der luftdichten Ebene (wie unsachgemäße Tür- und Fenstereinbauten oder Undichtigkeiten in der Dachfolie) führen zu unkontrollierten Luftströmungen.
Durch die Undichtigkeiten in der Gebäudehülle können immense Energie- und Wärmeverluste auftreten, sowie erhebliche Bauschäden durch Feuchteeintritt in die Baukonstruktion.
Die Folgen sind:
Bereits in der Planungsphase des Gebäudes sollte man sich mit dem Thema Luftdichtheit befassen und nichts übersehen.
In Werk- und Detailplänen ist es wichtig, die Luftdichtheitsebene möglichst farbig einzuzeichnen um den Fokus bereits beim Entwurf auf die Stellen zu richten, die besonders zu beachten sind. Dadurch können Planer und Handwerker gezielt das beste Material auswählen, die Ausführung planen und diese umsetzen. Perfekt ist die luftdichte Ebene dann, wenn die luftdichte Hülle ohne absetzen mit einem Stift nachzuzeichnen ist.
Es ist vorteilhaft, die Luftdichtheit bereits baubegleitend und sehr früh zu untersuchen, da so fehlerhafte Ausführungen bzw. Fehlstellen in den meisten Fällen zügig und kostengünstig beseitigt werden könne.
Eine Luftdichtheitsmessung sollte aber in jedem Fall im Bauvertrag aufgenommen und Part jeder Bauabnahme sein.
Selbstverständlich gibt es diverse und vielfältige Ursachen für Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, häufige Schwachstellen können aber durchaus eingegrenzt werden:
Eine beispielhafte Beschreibung von Materialien zur Herstellung von Luftdichtheitsschichten, Fugen und Anschlüssen ist in der DIN 4108-7 (Januar 2011) enthalten:
Generell erfolgt die Luftdichtheitsmessung zur Überprüfung der Anforderungen nach EnEV und DIN 4108-7 zu einem vergleichsweise späten Zeitpunkt im Bauprozess und beschreibt die Dichtheit für das gesamte Objekt. Relevante Stellen für die Luftdichtheit können in der Gebäudehülle dann häufig nicht mehr eingesehen werden. Das heißt, die Messung kann gar nicht sicher stellen, dass bei Einhaltung der Messwerte keine Fehler in der Gebäudehülle vorliegen. Dies besagt auch folgender Auszug aus DIN 4108-7, 2011: "Selbst bei Einhaltung der [...] Grenzwerte sind lokale Fehlstellen in der Luftdichtheitsschicht möglich, die zu Feuchtschäden durch Konvektion führen können. Die Einhaltung der Grenzwerte ist somit kein hinreichender Nachweis für die sachgemäße Planung und Ausführung eines einzelnen Konstruktionsdetails, bspw. eines Anschlusses oder einer Durchdringung".
Aus diesem Grund bietet es sich an, auch frühere, baubegleitende Untersuchungen durchzuführen, somit ist der Fokus nämlich auch auf Fehler direkt an der Luftdichtheitsschicht gerichtet und es können noch Nachbesserungen durchgeführt werden.
Eine recht häufig auftauchende Frage, die viele Kunden beschäftigt.
Zunächst einmal: Gebäude sind nicht 100%ig luftdicht. Die Luftdichtheit wird anhand gesetzlicher Bestimmungen für die Luftdurchlässigkeit beurteilt, für Passivhäuser gelten entsprechend höhere Anforderungen. Details dazu können Sie auch den gesetzlichen Grundlagen des BlowerDoor-Tests entnehmen.
Zusätzlich sind entsprechend der Forderung der EnEV, nach der die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet werden müssen, die gefundenen Leckagen einzuordnen. Details dazu finden sie unter Dichtheitsanforderung/lokale Leckagen.